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Mobilfon: 0179 545 3839
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Anbieter gem. Paragr. 5 TMG (Telemediengesetz)
SLT Design, Simon Temesvary Mediengestaltung Mannheim
Service Leistung Technik und Design
Inhaber: Simon Leander Temesvary
Züttlinger Str. 53
70437 Stuttgart
Email: temesvarysl@slt-design.de
Telefon: +49 (0) 711 888 17 876
Mobilfon: +49 (0) 179 545 38 39
Ust-Identifikationnummer: DE - 15 / 174 / 30280
Finanzamt Frankenthal
Verantwortlich für Design gem. Paragr. 6 MDStV (Mediendienstestaatsvertrag)
SLT Design
§ 1.a Stand des Onlineangebotes
Stand des Onlineangebotes ist der 01.01.2015
§ 1.b Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller
oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw.
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§ 2. Verweise und Links
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§ 3. Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente,
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§ 4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen,
Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe
solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des
Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie
Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet.
Rechtliche Schritte gegen die Versender von so genannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich
vorbehalten.
§ 5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig
entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Für den wegfallenden Teil ersetzt die ihm am nähesten kommende gültige Formulierung den entstandenen Platz.
§ 6. Danksagung
Mein Dank gilt all jenen, die mich auf meinem Weg hierhin mit unterstützt haben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Finanzamt Frankenthal Deutschland
Tel. 0711 888 178 76
E-Mail: temesvarysl@slt-design.de
www.SLT-Design.net
Vertreten durch: Simon Leander Temesvary
Ust-Id-Nummer: DE - 15 / 174 / 30280
§ 1.a Präambel
Service Leistung Technik und Design - Simon Temesvary Mediengestaltung Mannheim (im Folgenden
bietet seinen Kunden kreative Komplettlösungen im Bereich des Marketings an. Hierzu gehört insbesondere
die Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung von Werbemitteln, wie Drucksachen und Web-Angeboten.
§ 1.b Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Diese Bestimmungen regeln abschließend die Rechtsbeziehungen zwischen
(2) Diese Bestimmungen gelten gegenüber Kunden, sowie deren Beauftragten.
(3)
§ 2. Vertragsabschluss
(1) Von
Eine auf Abschluss eines Vertrages zielende Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden,
sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von
(2) Eine Bestätigung von
(3) Im Zuge des Vertragsschlusses von
(4) Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen,
Entwürfe, Gestaltungsvorschläge etc. sprich alle Leistungen jeder Art) können dem Kunden unter Berücksichtigung des
jeweiligen Zeitaufwandes und Materialeinsatzes in Rechnung gestellt werden, auch wenn es später nicht zum Abschluss eines Vertrages
zwischen den Parteien kommt, soweit
Erstellt
(5) Generell wird dem Kunden ein Entwurf vorgelegt, bei Verlangen kann auch ein zweiter Entwurf präsentiert werden, max. ein dritter.
Nach Freigabe wird dieser ausgearbeitet und gilt als bestätigt. Im Falle eines Logos wird dieses dann anhand des Besprochenen gefertigt.
Eine WebSite wird dann auf Grund des Entwurfes aufgebaut. Das hieraus entstehende Corporate Identity (Corporate Design) ist dann auch die
Grundlage für die Entwicklung von Visitenkarten und Geschäftspapieren.
Spätere Änderungswünsche können je nach Zeit und Materialaufwand auch zu einer Neuberechnung des angebotenen Preises
führen.
(6) Von
(7) Nutzt der Kunde von
§ 3. Versand, Lieferung, Gefahrübergang
(1) Generell versenden wir schnellstmöglich.
Uns vorgeschriebene Wareneingangstermine erkennen wir nicht an, da die Anlieferungen seitens des Frachtführers außerhalb
unseres Einflusses liegen. Die gestellten Liefertermine sind keine Fixtermine, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten.
(2) Die Liefer- und Leistungsfrist ist eingehalten, wenn der Leistungsgegenstand bis zu ihrem Ablauf erstellt, gestalten und/oder gefertigt ist,
das Lieferwerk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und auch wenn der Auftraggeber die Anlieferung verzögert.
(3) Die Bestätigung des Liefertermins erfolgt in der endgültigen Auftragsbestätigung, die ergeht, sobald wir im Besitz
aller Unterlagen und Erklärungen des Auftraggebers sind, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen
und dient als Richtwert und ist keinesfalls zwangsläufig ein Fixtermin.
Stellt sich heraus, dass danach noch Unterlagen oder Erklärungen des Auftraggebers fehlen, so sind wir berechtigt, einen neuen
Liefertermin zu bestimmen, der den in der endgültigen Auftragsbestätigung genannten Termin ersetzt. Gleiches gilt im Falle
der Abänderung des Auftrages durch den Auftraggeber nach der endgültigen Auftragsbestätigung.
Circatermine bedeuten keine kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit.
Ein Verzug tritt erst durch Mahnung durch den Auftraggeber nach unsachgemäßer Verzögerung ein.
(4) Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Teillieferungen behalten wir uns vor.
(5) Sind wir durch höhere Gewalt an unserer Lieferverpflichtung gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise,
auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb
eines Verzuges ein und wird die Lieferung, Fertigung oder Erstellung dadurch nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar,
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Aufträge auf Abruf hat der Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Zeit abzunehmen. Zwischen Abruf und gewünschter Lieferzeit
muss eine angemessene Frist von mindestens 3 Wochen liegen. Wenn der Auftraggeber mit der Spezifikation, Abruf oder Annahme der Leistung
in Verzug gerät, stehen dem Verkäufer die unter (2) bezeichneten Rechte zu. Wir sind berechtigt, die auf Abruf stehende Ware
zu versichern und die Prämien dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Wenn der Versand aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten
sind, nicht möglich ist -wovon der Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten ist-, gilt die Bereitstellung der Ware als
Vertragserfüllung.
(7) Die im Zuge des Versands anfallenden Kosten (Versand- und Verpackungskosten) hat der Kunde zu tragen.
(8)
(9)
(10) Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllt
§ 4. Gewährleistung / Beanstandungen
(1)
(2)
Ebenfalls gewährt
(3)
(4) Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der von
(5) Im Falle eines von
Eine Fehlproduktion in einer beauftragten Druckerei oder nicht zufriedenstellende Leistungen eines anderen Internetdienstanbieters fallen nicht
in die Zuständigkeit von
(6) Die im Zuge der Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, trägt
Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den erstmalig die
Produkte verschickt oder geliefert worden sind.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt vier Wochen bis ein Jahr mit Ablieferung der jeweils (vertrags-) gegenständlichen Produkte an
den Kunden.
(8) Geringfügige Abweichungen und Änderungen hinsichtlich Gestaltung, Ausarbeitung, Größe, Farbe und Material bleiben
vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
(9) Fehlerhafte Artikel sind mir auf Verlangen zuzusenden. Nicht mit mit vereinbarte Rücksendungen werden von mir nicht angenommen.
§ 5. Haftung
(1)
Jedwede Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere kann keine Haftung für nicht
den eigentlichen Vertragszweck darstellende Umstände übernommen werden. Ebenfalls haftet
(1b)
(1c)
(2)
Jedoch obliegt es dem Kunden in eigenem Interesse im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bei
Der Kunde stellt
(3) Bei Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern haftet
(4) Jedwede Haftung besteht zudem ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner. An dem zwischen
(5) Die Verjährungsfrist für gegen
§ 6. Zahlungsbedingungen, (Verlängerter) Eigentumsvorbehalt
(1) Da es sich im Regelfall bei Angeboten um Sonderware handelt, die ausschließlich für den Kunden entwickelt, gestaltet und
produziert wurde, erwartet
Rest innerhalb 14 Tage nach erfolgter Lieferung, Datenfreigabe bzw. Erfüllung des Auftrages, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität
ist zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden. Größeren Auftragsvolumina werden durch ein unwiderrufliches und
übertragbares Akkreditiv (L/C) abgesichert. Kunden außerhalb Deutschlands zahlen 100 % des Bestellwertes bei Auftragsbestätigung.
(2) Weist der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Erstellung von Konzepten o.ä. auf,
so sind nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung
fällig.
(3) Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist der von dem Kunden zu zahlende (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig.
Der Kunde kommt spätestens 14 Tage hiernach in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde
(4) Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Waren im Eigentum von
(5) Der Käufer ist berechtigt die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen.
Diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis kann von
Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt.
(6) In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesen behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für durch Urteil
oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur
Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kunden ist von
(7) Alle von
§ 7. Urheberrecht
Von
Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht eingeräumt.
Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und/oder auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist auch in
solchen Fällen nur bei einschlägiger Teilnahme gegebenenfalls als Miturheber anzusehen, verzichtet gegen&uunl;ber
Für jede Art von erbrachten Leistungen von
Es werden lediglich die je nach Produkt vereinbarten Mitnutzungsrechte und Verwertungsrechte des jeweiligen Produktes dem Kunden auf die erworbene
Leistung eingerämt.
Dies geschieht im gegenseitigem Einvernehmen und an dieser Stelle und im Regelfall auch mit der gesonderten Nennung des Dankes für die
freundliche Zusage der Verwendung.
Alle weiteren Rechte und Veräußerungen der betreffenden Kunden bleiben unberührt.
§ 8. Datenschutz / Verwahrung
(1) Zur Auftragsabwicklung speichert und nutzt
Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
(2) Überlässt der Besteller von Leistungen Vorlagen, Muster oder Datenträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände,
übernehme ich keine Haftung. Ich bin berechtigt, Vorlagen, Muster, Druckträger oder andere Gegenstände der Besteller nach Beendigung
des Auftrages zu archivieren, zu späteren Reproduktionen elektronisch zu speichern oder zu vernichten.
(3) Die im Rahmen eines Kundenauftrages erstellten Daten von Produkten und Leistungen werden auf eigenen Anspruch von
§ 9. Impressum
Ich behalte mir vor, meinen Firmentext bzw. Firmenzeichen bzw. Namen eigener Label auch unter Angabe meiner Internetadresse auf Lieferungen
meines Labels
§ 10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung
ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt,
aber wirksam und/oder vollständig ist.
§ 11. Anwendbares Recht
Auf alle mit
§ 12. Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Besonderer Gerichtsstand für aus einer Geschäftsbeziehung erwachsende Rechtsstreitigkeit ist der Ort der Ansässigkeit von SLT Design.
(2) Als Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschließlich der Ort an dem SLT Design ansässig ist.
Stuttgart, 01.01.2015